Satzung
Inhaltsverzeichnis der Satzung (November 2010) des Ökosozialen Forums (ÖSF) Deutschland
Präambel
Artikel 1: Name, Sitz und Geschäftsjahr
Artikel 2: Ziele und Aufgaben
Artikel 3: Gemeinnützigkeit
Artikel 4: Mitgliedschaft
Artikel 5: Rechte und Pflichten der Mitglieder
Artikel 6: Organe des Vereins
Artikel 7: Mitgliederversammlung
Artikel 8: Stimmrecht / Beschlussfähigkeit
Artikel 9: Vorstand
Artikel 10: Kuratorium
Artikel 11: Kassenprüfer
Artikel 12: Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
Die Organisationsstruktur
Die Organisationsstruktur des ÖSF Deutschland ergibt sich aus der Satzung und der Finanzordnung.
In einem Organigramm ist der Zusammenhang grafisch dargestellt.
Finanzordnung
Inhaltsverzeichnis der Beitrags- und Finanzordnung (November 2010) des Ökosozialen Forums (ÖSF) Deutschland e. V.
1. Beiträge
1.1. Beiträge natürlicher Personen
1.2. Beiträge juristischer Personen
1.3. Beiträge lokaler Organisationen der Zivilgesellschaft
1.4. Beiträge lokaler Organisationen von SchülerInnen und Studierenden
1.5. Möglichkeit der Beitragsbefreiung
1.6. Anteilige Jahresbeiträge bei Eintritt
1.7. Anteilige Jahresbeiträge bei Austritt
2. Untergliederungen des ÖSF Deutschland e. V.
3. Struktur des Bankkontos von ÖSF Deutschland e. V.,
der Bankkonten von Untergliederungen und Projektabwicklungen
4. Voraussetzungen für die Führung eines Gruppen-Bankkontos
5. Voraussetzungen für die Führung eines Landesforum-Bankkontos
6. Löschung eines eingerichteten Bankkontos
7. Zugriff auf das Bankkonto, Benachrichtigung über den Kontostand
8. Beitrags- und Spendenabgrenzungen
9. Kaufmännische Projektabwicklung durch den geschäftsführenden Vorstand
10. Kaufmännische Projektabwicklung durch die lokale Projektleitung
Abrechnungsformular
Erläuterungen
Gemeinnützigkeit
Der ÖSF e.V. ist als gemeinnützig anerkannt.