Die Nachhaltigkeitswende braucht selbstbewusste Parlamentarier

Dr. Frank FreimuthAnmerkungen von Dr. Frank Freimuth* zur Einrichtung des
Parlamentarischen Beirats für eine Nachhaltige Entwicklung


Für konstruktive Impulse in der politischen Nachhaltigkeitsdebatte hat der Deutsche Bundestag durch die Einrichtung des „Parlamentarischen Beirats für eine nachhaltige Entwicklung“ gesorgt. Der, auf Antrag einer breiten Mehrheit von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen zustande gekommen Beschluss wertet das Bundestagsgremium, das bisher eher ein parlamentarisches Schattendasein geführt hat, durch verschiedene Regelungen nämlich erheblich auf:

So soll der Parlamentarische Beirat künftig die gesellschaftliche Diskussion zur nachhaltigen Entwicklung unterstützen und eine „Scharnierfunktion“ für gesellschaftliche Gruppen übernehmen Gestärkt wird auch die internationale politische Perspektive, indem die europäische Nachhaltigkeitsstrategie und die Zusammenarbeit mit anderen Parlamenten zur Entwicklung gemeinsamer Positionen zur nachhaltigen Entwicklung vorangebracht werden sollen.

Auf nationaler Ebene werden die Aufgaben des Beirats ausgedehnt auf die parlamentarische Begleitung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, sowie die auf der Ebene der Bundesregierung geschaffenen Institutionen, also den Rat für nachhaltige Entwicklung und den Staatssekretärsausschuss.

Einigen politischen Einfluss entfalten kann der Beirat künftig außerdem auf dem Weg von Empfehlungen zu mittel- und langfristigen Planungen zur nachhaltigen Entwicklung oder durch Gutachten bei der Beratung von Gesetzesentwürfen und anderen Vorlagen.

Größere politische Wirkungsmacht wird sich allerdings zweifellos durch eine andere Aufgabe des Beirats, nämlich durch die „effektive Kontrolle“ und „politische Bewertung“ der Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung und der Begleitung der Implementierung einer Generationenbilanzierung, die die monetarisierbaren Leistungen und Lasten heutiger Politik für kommende Generationen transparent machen soll, erzielen lassen. Danach ist beabsichtigt, die in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien formulierte Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung auch in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zu integrieren. Ziel der Nachhaltigkeitsprüfung ist es, einen Beitrag zu mehr Generationengerechtigkeit und einer zukunftsfähigen Politik zu leisten.

Mit Blick auf eine tatsächliche Nachhaltigkeitswende wären aus rein fachlicher Sicht sicherlich sehr viel weitergehende Regelungen zur Mitwirkung und Mitbestimmung wünschenswert.Es ist allerdings festzuhalten, dass die poltische Nachhaltigkeitsdebatte durch den Bundestagsbeschluss wieder einen guten Schritt vorangebracht worden ist.

Bleibt zu hoffen, dass in Fragen der Nachhaltigkeit weiterhin eine über Partei- und Fraktionsgrenzen hinausführende parlamentarische Zusammenarbeit möglich ist. Das ist gut für die Demokratie und kann zudem den Grundstein für die, aus meiner Sicht längst überfällige Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips im Grundgesetz legen. Klar ist aber ebenso: Die tatsächliche Wende zur Nachhaltigkeit braucht vor allem selbstbewusste Parlamentarier, die sich der Thematik entsprechend ihres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stellenwerts mit dem erforderlichen hohen Engagement, mit Kompetenz und persönlicher Integrität annehmen und diese vorantreiben – mit anderen Worten: eine starke sach- und gemeinwohlorientierte parlamentarische Lobby für Nachhaltigkeit.
*Mitglied des ÖSF Gesamtvorstandes, Geschäftsführer INTERENA und Vorstand Beirat der Wirtschaft

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